Die Brust­ver­kleinerungskosten, die für einen Eingriff anfallen, stellen eine Entscheidungsgrundlage für oder gegen eine Brust­ver­kleinerungs-OP dar. Eine Mammareduktion bzw. eine Brust­ver­kleinerung kann durch körperliche Beschwerden oder aufgrund der Ästhetik für Frauen infrage kommen. Bevor Termine für Brustoperationen beim Chirurgen vereinbart werden, steht die Finanzierung einer Brust­ver­kleinerung bzw. Brust­straffung im Fokus. Üblich anfallende Brust­ver­kleinerungskosten schlüsseln wir für Sie im Folgenden auf.

 

Kosten­ Brust­ver­kleinerung: Wie hoch sind sie?

Die Brust­ver­kleinerung Kosten­ belaufen sich auf 4.950 Euro. In diesem Preis für die Mammareduktion sind noch keine Kosten­ für die Narkose für die anstehende Operation enthalten. Für die Kosten­ der Operation fallen weitere 600 Euro an, die vom Facharzt der Anästhesie berechnet werden. Als Patient kommen hohe Kosten­ bei einer Brust­ver­kleinerung auf einen zu. Welche Leistungen in den Kosten­ der Brust­ver­kleinerungen enthalten sind, ist ausschlaggebend für eine faire Bepreisung durch die Ärzte.

Grundsätzlich können sich die Kosten­ für eine Brust­ver­kleinerung von Patientin zu Patientin unterscheiden. Je nachdem, wie lange eine Nachsorge nötig ist, wie lange Patientinnen in den Kliniken untergebracht sind und in welcher Weise der Heilungsprozess fortschreitet, können die Kosten­ für eine Brust­ver­kleinerung leicht variieren.

Wichtig ist, dass als Patientin die Kosten­ einer Brust­ver­kleinerung von Beginn an im Vergleich bzw. Verhältnis zum Aufwand gesehen werden. Bereits in der Phase der Beratung können die Kosten­ mit dem Facharzt besprochen und abgeklärt werden. Dank des guten Überblicks über die Kosten­struktur kann der Fokus fortlaufend auf der Brust­ver­kleinerung selbst liegen. Der Ablauf der Behandlung sowie weitere Bestandteile des Eingriffs können im Anschluss an die Kosten­klärung besprochen werden.

 

Kosten­ Brust­ver­kleinerung im Überblick

Die Leistungen einer Brust­ver­kleinerung stehen unmittelbar mit den anfallenden Kosten­ der Behandlung zusammen. Die Kosten­ gliedern sich Schritt für Schritt über den Prozess auf. Bereits das Erstgespräch mit den Ärzten kann Kosten­ verursachen, hier € 10 als Beratungs­gebühr. Eine Voruntersuchung, die Operation, Termine für die Nachversorgung und aus weiteren Leistungen setzen sich die Kosten­ zusammen. Die folgende Liste zeigt Ihnen, wie die Preisstaffelung sich bei einer Brust­ver­kleinerung ergibt:

  •       Beratungs­gespräche und Erstberatung durch den Facharzt
  •       Voruntersuchung
  •       Aufenthalt in der Klinik
  •       Operation durch den Facharzt
  •       Länge des Eingriffs
  •       Anwendung einer bestimmten Technik für den Schnitt
  •       Narkose während der Operation
  •       Medikamenteneinnahme vor und nach der Operation
  •       Kompressionswäsche
  •       Kontrolltermine für die Betrachtung des aktuellen Stands
  •       Nachsorge bis zu einem Jahr nach der Operation
  •       Korrekturen der Brust­ver­kleinerung im Nachgang

Je nachdem, ob eine Operation Erfolg hatte oder nicht, können Korrekturen im Nachgang der Operation anfallen. In diesem Falle ist es möglich, dass Patientinnen sich nochmals dem Prozess einer Brust­ver­kleinerung unterziehen müssen. Die Kosten­ für eine Brust­ver­kleinerung für die Frau steigen. Auch der Heilungsprozess einer Brust­ver­kleinerung ist von Patientin zu Patientin unterschiedlich. Während ein Spezial BH und passende Medikamente bei der einen Patientin ausreichen und die Brüste in Normalzeit heilen, benötigen andere Patientinnen einen längeren Zeitraum, in welchem die Nachsorge durch Ärzte in der Klinik betreut wird.

Das Leistungsspektrum einer Brust­ver­kleinerung ist somit groß. Eine Brust­ver­kleinerung ist kein kleiner Eingriff, sondern eine ernstzunehmende Operation, die einer Vorsorge, Durchführung und einer bis zu einem Jahr andauernden Nachsorge bedarf. In dieser Zeit steht der Patientin immer ein behandelnder Facharzt zur Verfügung, mit dem auch außerhalb der Kontrollzeiten ein Termin auf Wunsch vereinbart werden kann.

Kosten­voranschlag für die Brust­ver­kleinerung

Die durchschnittlichen Brust­ver­kleinerung Kosten­ sind nicht unerheblich. Nicht jede Patientin hat die finanziellen Mittel, sich die Brust­straffung bzw. Brust­ver­kleinerung zu leisten. Der Service der Krankenkassen steht nicht jedem Patienten offen. Stattdessen sind Voraus­setzungen für die Kosten­übernahme zu erfüllen. In welcher Höhe die Kosten­ von den Kassen übernommen werden, ist zudem nicht pauschal zu beantworten, sondern bedarf einer Einzelfallprüfung.

Patientinnen ist angeraten, sich zunächst einen Vergleich der Kosten­ einzuholen. Hierfür ist es möglich, beim Facharzt für plastische und ästhetische Chirurgie einen Kosten­voranschlag für die Durchführung einer Brust­ver­kleinerung einzuholen. Für den Kosten­voranschlag ist eine vorherige Beratung vorauszusetzen. Darüber hinaus benötigt der Facharzt Informationen über den aktuellen Gesundheitszustand der Patientin und der Belastung für den Körper, welche durch die Brüste verursacht werden: Verspannungen der Wirbelsäule oder im Nacken, Haltungsschäden und ästhetische Asymmetrien sind medizinische Gründe für einen Eingriff. Genau ist eine Kosten­prognose vor der Behandlung der Brust­ver­kleinerung nicht durch Ärzte zu treffen. Vorsorgeuntersuchungen, eine Beratung und Informationen zum Gesundheitszustand des Patienten ermöglichen jedoch eine gute Einschätzung der Kosten­ durch den Arzt.

Sobald ein Kosten­voranschlag vorliegt, kann die Patientin den Antrag auf Kosten­übernahme der eigenen Krankenkasse vorlegen. Für eine Kosten­übernahme sind Voraus­setzungen zu erfüllen.

 

Voraus­setzungen für eine Kosten­übernahme

Eine Krankenkasse übernimmt die Kosten­ für eine Brust­ver­kleinerung, wenn eine medizinische Notwendigkeit des Eingriffs vorliegt. Allgemeine Bewertungsmaßstäbe für eine Kosten­übernahme der Mammareduktion sind:

  •       Das Volumen der Brüste ist auf jeder Seite operativ um mindestens 500 Gramm zu senken.
  •       Die Brüste werden operativ um 2 Körbchen Größen verkleinert
  •       Eine ungleiche Ästhetik der Brüste ist klar zu erkennen

Sowohl ästhetische Gründe als auch die körperliche Belastung durch zu große Brüste können eine Kosten­übernahme durch die Krankenkasse begünstigen. Die Ästhetik ist nur ein Grund, sofern durch eine ungleiche Ästhetik eine psychische Belastung der Patientin resultiert.

Wichtig ist, dass ein Antrag auf Kosten­übernahme von der Patientin vor der Brust­ver­kleinerung gestellt wird und dass der Antrag durch das MDK genehmigt wird. MDK steht für den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, der in einem Gespräch mit der Patientin die Notwendigkeit prüft. Eine Kooperation durch Ärzte ist wichtig, um den Ablauf der Brust­ver­kleinerung in Abstimmung mit den Krankenkassen durchzuführen.

Für einen Antrag auf Kosten­übernahme durch eine Krankenkasse sind folgende Schritte durchzuführen:

  1. Ärzte konsultieren und gesundheitliche Beschwerden attestieren lassen, sowie alle Atteste der Krankenkasse vorlegen.
  2. Den Antrag an die Krankenkasse ausfüllen inklusive einer Beschreibung über die Notwendigkeit der Brust­ver­kleinerung.
  3. Prüfung des Antrags durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung.
  4. Genehmigung oder Absage folgt.

Medizinische Gründe für eine Brust­ver­kleinerung müssen vorhanden sein

Eine Belastung des Körpers kann durch ein zu hohes Gewicht der Brüste resultieren. Die medizinisch korrekte Begründung der Brust­ver­kleinerung ist dann gegeben, wenn Haltungsschäden der Wirbelsäule oder ein Erschlaffen der Haut durch große Brüste resultieren. Bei großen Brüsten kann das Gewebe erschlaffen und die Haut kann sich unter der Unterbrustfalte entzünden. Die medizinische Indikation ist auch dann gegeben, wenn mit der Abnahme von Fett und Brustgewebe das Brustkrebsrisiko der Patientin gesenkt wird, sofern bereits vorab ein Risiko bestand. Auch hier bestimmt der Einzelfall über die Kosten­übernahme durch die Krankenkasse.

Neben körperlichen Beschwerden übernimmt die Krankenkasse auch die Kosten­ für eine Brust­ver­kleinerung, wenn psychische Belastungen nachgewiesen sind. Bei einer Asymmetrie der Brüste kann eine Straffung einer der beide Brüste die psychische Gesundheit der Frau fördern. Mobbing aufgrund unförmiger Brüste sowie ein vermindertes Selbstwertgefühl können Auslöser sein, die durch Nichtbehandlung zu einer Depression werden können.

Eine ärztliche Behandlung im Vorfeld ist nötig

Die behandelnden Ärzte können basierend auf Voruntersuchungen, einer Beratung, nachgewiesener Beschwerden des Körpers und der Haut sowie der Beobachtung des Gesundheitsverlaufes feststellen, ob es sich um eine notwendige oder ästhetische Operation der Brust handelt. Für eine Kosten­übernahme für Brustoperationen durch Krankenkassen sprechen vorab ausgestellte Atteste für Beschwerden, die direkt mit einer zu großen Brust zusammenhängen. Neben Attesten durch die Ärzte wirken sich auch gesundheitliche Behandlungs­maßnahmen des Körpers auf die Kosten­übernahme durch die Krankenkassen positiv aus.

Für Frauen, die anhand von Attesten und Maßnahmen, die Indikation der Notwendigkeit der Brust­ver­kleinerung nachweisen können, ist eine anteilige Kosten­übernahme durch die eigene Krankenkasse wahrscheinlich.

Maßnahmen, die für eine Kosten­übernahme der Brust­ver­kleinerung durch die Krankenkasse sprechen, sind fortlaufend aufgeschlüsselt:

  •       Gymnastiktraining
  •       Physiotherapie
  •       Massagen der Rückenmuskulatur
  •       Medikamenteneinnahme basierend auf den körperlichen Beschwerden
  •       Erkrankungen der Haut unterhalb der Brust
  •       Einschnürungen unter der Brust
  •       Attestierte oder klar erkennbare Haltungsschäden
  •       Therapiesitzungen mit einem Experten

Keine Kosten­übernahme der Brust­ver­kleinerung: Alternativen

Frauen, die nicht durch eine Krankenkasse bei einer Brust­ver­kleinerung unterstützt werden, müssen die anfallenden Kosten­ für eine Brust­ver­kleinerung selbst tragen. Spezielle Kreditvereinbarungen sind für die Begleichung der Kosten­ eine Option. Kliniken bieten für die Finanzierung Modelle an, die es Frauen ermöglichen, die Kosten­ in monatlichen Teilbeträgen abzuleisten. Durch die Verteilung der Kosten­ für die Brust­ver­kleinerung über Monate können sich Frauen den Eingriff teilweise auch ohne Kredit oder andere Finanzierungsmöglichkeiten leisten. Unterstützung in der Finanzierung erhalten Patientinnen demnach auch bei den behandelnden Ärzten und vor Ort in den Kliniken.

 

Fazit: Finanzierung einer Brust­ver­kleinerung

Die Finanzierung der Kosten­ für eine Brust­ver­kleinerung lassen Frauen an der Durchführung der Brustoperation in Kliniken zweifeln. Bis zu 7.000 Euro können je nach Anbieter einer Brust­ver­kleinerung erhoben werden. Die anfallenden Kosten­ der Chirurgie und der Behandlung sind nicht immer in Eigenzahlung zu leisten. Nach heutigem Stand übernehmen Krankenkassen anteilig die Kosten­ im Einzelfall, wenn für eine Brust­straffung ein wichtiger Grund vorliegt. Transparente Preise für die Brust­ver­kleinerung sind für die Übernahme der Kosten­ durch die jeweilige Krankenkasse maßgeblich. Von Ärzten sind hierfür Kosten­voranschläge zur Verfügung zu stellen. Frauen, die eine Übernahme der Kosten­ durch eine Krankenkasse wünschen, benötigen die Genehmigung eines Antrags auf Kosten­übernahme vor der Brust­ver­kleinerung.

 

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